Was ist ein Baustellenschild eigentlich?

Wichtig ist hierbei die Unterscheidung zwischen dem „Baustellenschild“ und dem „Bauschild“.

Das Baustellenschild ist ein Schild mit den erforderlichen Mindestangaben, die vom Gesetzgeber her für jedes Bauvorhaben vorgegeben sind:

Das Baustellenschild ist ein in der Bauordnung vorgeschriebener Vordruck der einzelnen Bundesländer in der Blattgröße DIN-A4. Dieses DIN-A4 Baustellenschild ist bei genehmigungsbedürftigen Bauvorhaben mit einem großen roten Punkt mittig auf weißem Hintergrund gekennzeichnet. Wenn ein Bauvorhaben genehmigungsfrei ist, so ist dieses durch einen grünen Punkt mittig auf dem Schild zu erkennen bzw. zu kennzeichnen.

Hier sehen Sie je ein Beispiel für ein "Baustellenschild" des Landes NRW:

Auszug aus der Landesbauordnung NRW:
Gemäß § 14 Absatz 3 Bauordnung Nordrhein-Westfalen (BauO NRW) hat der Bauherr bei der Ausführung genehmigungsbedürftiger Bauvorhaben nach § 63 Absatz 1 BauO NRW und solchen nach § 67 BauO NRW an der Baustelle ein Schild anzubringen.

Das Baustellenschild muss für die gesamte Dauer der Bauzeit von der öffentlichen Verkehrsfläche aus sichtbar angebracht sein. Dieses Schild erhalten Sie vom Bau-Ordnungsamt. Es wird i. d. R. dem Bauherren zusammen mit der Baugenehmigung ausgehändigt.

 

 

Dieses vorgeschriebene Baustellenschild muss neben der Punkt-Kennzeichnung Folgendes beinhalten:

Die Bezeichnung des Bauvorhabens und die Namen und Anschriften:

 

- der Entwurfsverfasserin, des Entwurfverfassers

- der Unternehmerin, des Unternehmers für den Rohbau und

- der Bauleiterin bzw. des Bauleiters

 

 

Es wird empfohlen, die Muster der Landesbauordnung des jeweiligen Bundeslandes zu verwenden.

In Düsseldorf (NRW) zum Beispiel werden diese Vordrucke nach wie vor den Baugenehmigungen beigefügt.

 

Erstellt das Bauaufsichtsamt in Ihrem Bezirk kein Baustellenschild, so verbleibt die Verpflichtung bei der Bauherrschaft, sich den vorgeschriebenen Vordruck zu besorgen und diesen auszufüllen. 

 

 

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