Das Baustellenschild ist ein in der Bauordnung vorgeschriebener Vordruck der einzelnen Bundesländer in der Blattgröße DIN-A4. Dieses DIN-A4 Baustellenschild ist bei genehmigungsbedürftigen Bauvorhaben mit einem großen roten Punkt mittig auf weißem Hintergrund gekennzeichnet. Wenn ein Bauvorhaben genehmigungsfrei ist, so ist dieses durch einen grünen Punkt mittig auf dem Schild zu erkennen bzw. zu kennzeichnen.
Das Baustellenschild muss für die gesamte Dauer der Bauzeit von der öffentlichen Verkehrsfläche aus sichtbar angebracht sein. Dieses Schild erhalten Sie vom Bau-Ordnungsamt. Es wird i. d. R. dem Bauherren zusammen mit der Baugenehmigung ausgehändigt.
Die Bezeichnung des Bauvorhabens und die Namen und Anschriften:
- der Entwurfsverfasserin, des Entwurfverfassers
- der Unternehmerin, des Unternehmers für den Rohbau und
- der Bauleiterin bzw. des Bauleiters
Es wird empfohlen, die Muster der Landesbauordnung des jeweiligen Bundeslandes zu verwenden.
In Düsseldorf (NRW) zum Beispiel werden diese Vordrucke nach wie vor den Baugenehmigungen beigefügt.
Erstellt das Bauaufsichtsamt in Ihrem Bezirk kein Baustellenschild, so verbleibt die Verpflichtung bei der Bauherrschaft, sich den vorgeschriebenen Vordruck zu besorgen und diesen auszufüllen.

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